Sondereigentumsverwaltung
Sie sind Wohnungseigentümer und haben nicht die Zeit, sich um Ihre Mieter zu kümmern? In klarer Abgrenzung zur Wohnungseigentumsverwaltung übernehmen wir auch die Mietsonderverwaltung aufgrund eines einzeln abgeschlossenen Mietverwaltervertrages für Sie.
Im Wesentlichen erfüllen wir folgende Aufgaben für Sie:
- Einzug bzw. Verwaltung der Mieten und der Nebenkosten sowie Anmahnung aller Zahlungsrückstände aus der Vermietung;
- Erstellung einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung für den Auftraggeber;
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Neuvermietung durch Überwachung des Maklers;
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen;
- Korrespondenz mit Mietern;
- Abwicklung der Kautionen / Sicherheiten mit dem ausscheidenden Mieter;
- Buchhalterische Erfassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben;
- Aufnahme von mieterangezeigten Mängeln im Sondereigentum;
- Auftragsvergabe der Instandhaltungsmaßnahmen nach Absprache mit dem Auftraggeber;
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (wegen der Möglichkeit der Verursachung von Schäden im Sondereigentum durch Mängel des Gemeinschaftseigentums – wichtige Schnittstelle zur WEG Verwaltung).
Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in der Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein persönliches Angebot für die Verwaltung Ihres Eigentums.